Wir sind vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) anerkannt als Lehrgangsveranstalter gem. EfbV, AbfAEV und AbfBeauftrV. Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes oder eines Betriebes der Abfall einsammelt und befördert. Der Lehrgang ist Voraussetzung für den Erwerb der Fachkunde, gemäß § 9 Abs. 2 EfbV und § 4, 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV. Wesentliche Inhalte des Lehrgangs: Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften, des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen, Haftungs- und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich, Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können, sowie Maßnahmen, zu deren Verhinderung oder Beseitigung und Art und Beschaffenheit von überwachungsbedürftigen Anlagen, Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik. Rechtsgrundlagen des Abfallbeauftragten, sowie deren Aufgabenstellung.